Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Städte dürfen Fahrverbote verhängen
Am 27. Februar 2018 sprach das Verwaltungsgericht in Leipzig sein Urteil zu möglichen Fahrverboten in deutschen Städten. Das Gericht hält die Einführung von Fahrverboten für grundsätzlich zulässig, auch ohne eine bundesweite Regelung. Die Entscheidung, ob Fahrverbote gegen besonders dreckige Dieselfahrzeuge verhängt werden, liegt nun bei den jeweiligen örtlichen Behörden.
Die Richter verkündeten in ihrem Urteil aber auch eine Übergangsfrist. Fahrverbote für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 wären in Stuttgart demnach nicht vor dem 1. September 2019 möglich. Zudem soll es auch Ausnahmeregeln, zum Beispiel für Handwerker, geben.
Die Richter erklärten in ihrem Urteil, die Fahrverbote müssten verhältnismäßig gestaltet und umgesetzt werden. Die beiden beklagten Städte Stuttgart und Düsseldorf müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen.
Millionen Dieselfahrer könnten durch Fahrverbote nicht mehr uneingeschränkt durch Ballungsräume mit besonders hoher Luftverschmutzung fahren. Eine finanzielle Ausgleichspflicht für die betroffenen Dieselfahrer wird es aber nicht geben. Der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher erklärte, dass gewisse Wertverluste hinzunehmen seien. Auch von einem Zusammenbruch des Diesel-Gebrauchtwagenmarktes sei nicht auszugehen.
Das Urteil wurde in der Öffentlichkeit sehr unterschiedlich aufgenommen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die ursprünglich gegen die Luftreinhaltepläne der Städte Düsseldorf und Stuttgart geklagt hatte, wertet das Urteil aus Leipzig als eine Niederlage für die Bundesregierung. DUH-Chef Jürgen Resch erklärte: „Wir erleben hier ein Debakel für die Regierungspolitik der großen Koalition, die sich eindeutig auf die Seite der Autoindustrie geschlagen hat.“
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beschwichtigte nach dem Urteil. „Es geht um einzelne Städte, in denen muss noch mehr gehandelt werden.“ So seien auch icht die gesamte Fläche und nicht alle Autobesitzer in Deutschland betroffen.
Dass durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eine Lösung hinsichtlich der Schadstoffproblematik gefunden sei, bezeichnete der Deutsche Städte- und Gemeindebund seinerseits als „Irrglaube“. Der Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg erklärte, dass es ein falscher Eindruck sei, dass sich die Stickoxid-Belastung in den Städten durch möglichst viel Regulierung reduzieren lasse.
Sollten die Kunden nicht mit einer Hardware nachrüsten, empfiehlt der Auto Club Europa (ACE) keine gebrauchten Euro-5-Diesel zu kaufen. Sicherheitshalber sollten Kunden, die sich für einen Neuwagen mit Dieselmotor interessieren, auf einen Wagen mit der Abgasnorm Euro 6d setzen.
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Quelle: www.spiegel.de