EU-Gipfel beschließt Leitlinien für Brexit
Die EU hat sich über die Leitlinien für den geplanten Brexit verständigt. Schon vor Wochen waren die Leitlinien für die Austrittsverhandlungen ausgearbeitet und schließlich nur noch geringfügig modifiziert worden.
Und so erhob auf die Frage von Ratspräsident Donald Tusk, ob man sich die auf die vorliegenden Punkte einigen könne, niemand von den 27 anwesenden Staats- und Regierungschefs Einspruch. „Damit sind sie angenommen“, folgerte Tusk. Später erklärte er, man habe genau vier Minuten für die Entscheidung gebraucht.
So war der EU-Gipfel neben der offiziellen Entscheidung über die Brexit-Leitlinien ebenso ein Symbol für die Geschlossenheit der Europäischen Union. Bundeskanzlerin Angela Merkel lobte ihrerseits schon zu Beginn des Treffens das gemeinschaftliche Vorgehen, welches „bisher extrem gut gelungen“ sei.
In den Leitlinien ist festgehalten, dass die Brexit-Verhandlungen, die vom Franzosen Michel Barnier geleitet werden, sich nun in zwei Phasen aufspalten. Erst einmal sollen Details zum Austritt geregelt werden, im Anschluss soll die zukünftige Beziehung zu Großbritannien verhandelt werden. Angela Merkel stellte klar: „Erst wenn die wesentlichen Punkte der Trennungsverhandlungen besprochen sind, werden wir auch über die Zukunft sprechen können.“
Kern der Leitlinien ist der „geordnete Austritt“ Großbritanniens, der mit einem entsprechenden Vertrag geregelt werden soll. Auf ein mögliches Scheitern der Verhandlungen will die Europäische Union jedoch vorbereitet sein. So ist festgehalten dass, sollte man sich nicht auf einen fairen Vertrag einigen können, Großbritannien hinsichtlich des Handels mit der EU am 29. März 2019 auf wohl auf WTO-Regeln zurückfallen soll.
Ein weiterer zentraler Punkt ist der Umgang mit den 3,2 Millionen in Großbritannien lebenden EU-Bürgern sowie den 1,2 Millionen Briten, die in der EU leben. Für beide Seiten soll es Garantien geben, eine Einigung stellte Angela Merkel für diesen Herbst in Aussicht.
Außerdem soll Großbritannien noch in der ersten Phase seine finanziellen Verpflichtungen erfüllen, wozu auch die Zusagen im noch bis 2020 laufenden EU-Haushalt gezählt werden. Die genaue Summe der finanziellen Verpflichtungen ist noch unklar, Schätzen zufolge soll es sich um etwa 60 Milliarden Euro handeln.
Die vier Freiheiten – freier Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital – sind für die Europäische Union nicht zu teilen. Das Dokument vom EU-Gipfel stellt klar: „Es kann keine Rosinenpickerei geben.“
Allerdings schließt die EU Übergangsvereinbarungen nicht aus, um die komplexen Verhandlungen in weniger als zwei Jahren abschließen zu können. Insgesamt soll das Austrittsabkommen jedoch als Gesamtpaket vereinbart werden, einzelne Teile dürfen nicht separat verhandelt werden. So will die EU einer möglichen Spaltung der europäischen Regierungen durch London entgegenwirken.
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Prominente Experten und politikerfahrene Redner:
Mitglied des Europäischen Parlaments, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission 2010-2014
CDU-Politiker und Mitglied des Bundestages
Carl Bildt
Ehemaliger Schwedischer Premierminister & Sondergesandter der UN für den Balkan
Quelle: Spiegel Online